Fakt ist: Direktvergabe sichert ein breites Zugangebot für Österreich.

Damit alle Bewohner:innen in Österreich auch dort, wo sich eigenwirtschaftlich erbrachte Zugleistungen in einem attraktiven Takt nicht rechnen würden, ans Bahnnetz angebunden sind, bestellt der Bund in Abstimmung mit den Ländern Verkehrsleistungen direkt bei den Eisenbahnunternehmen. Diese Direktvergabe ist die Grundlage eines umfassenden Bahnsystems für Österreich zu leistbaren Preisen für die Kund:innen.

In Österreich haben wir uns ein Ziel gesetzt: Möglichst viele Menschen in Österreich sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B kommen können. Und das in möglichst kurzen Abständen.

Gleichzeitig hat die Regierung den ÖBB den Auftrag erteilt, nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu handeln. Das führt manchmal zu einem Widerspruch: Denn während die Bahn ihre Kosten auf der einen Strecke mit vielen Fahrgästen durch Ticketverkäufe „eigenwirtschaftlich“ verdienen kann, lassen sich andere Strecken einfach nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien führen.

Fakt ist ... Die Erlöse aus Ticketverkäufen decken nur rund ein Viertel der Kosten im Nah- und Regionalverkehr ab. Für nicht kostendeckende Strecken springt die öffentliche Hand ein – entweder das für den Bahnverkehr zuständige Bundesministerium oder einzelne Bundesländer, abgewickelt immer über Verträge mit der Schieneninfrastrukturdienstleistungsgesellschaft. Zusätzlich gibt es aber auch Strecken, die nicht gefördert werden, weil diese eigenwirtschaftlich geführt werden können: z.B. Fernzüge auf der Weststrecke zwischen Salzburg und Wien oder auf dem Brennerkorridor oder im Nachtzugverkehr im Ausland.

Zusammengefasst:

  • Nicht alle Bahnstrecken in Österreich sind rein durch Fahrkartenerlöse wirtschaftlich zu betreiben.
  • Deshalb bestellt der Bund bei österreichischen Bahnunternehmen gemeinwirtschaftliche Leistungen, um die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichem Verkehr sicherzustellen.
  • Diese Verträge werden in der Regel auf eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen.
  • Bestimmte Strecken – z. B. der Fernverkehr zwischen Salzburg und Wien – können eigenwirtschaftlich geführt werden. Auf dieser Strecke gib es keine Leistungsbestellung – weder bei den ÖBB, noch bei privaten Mitbewerbern.
     

Direktvergabe heißt: Freie Entscheidung des Staates für die bestmögliche Lösung

Innerhalb der EU ist der Verkehr in der sogenannten Public-Service-Obligation-Verordnung (PSO-Verordnung) geregelt und diese Verordnung sieht die Möglichkeit der Direktvergabe ausdrücklich vor. Seit dem 1. Jänner 2024 gelten neue Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die Direktvergaben weiterhin unter bestimmten Bedingungen erlauben. Direktvergaben sind zulässig, wenn:

  • strukturelle oder geografische Besonderheiten des Marktes vorliegen (z. B. gebirgige Regionen, geringe Fahrgastzahlen),
  • die Verträge klare Qualitäts- und Effizienzkriterien erfüllen,
  • und eine transparente Begründung der Vergabeform vorliegt.

Europaweit gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, wie öffentlicher Verkehr finanziert und organisiert wird. Staaten, die im öffentlichen Verkehr führend sind, vergeben die Leistungen direkt durch die öffentliche Hand. Die Schweiz, Österreich und Frankreich zählen zu den Spitzenreitern bezüglich der zurückgelegten Bahnkilometer pro Einwohner:in in Europa.

Fakt ist ... Länder, die ihre Schienenverkehrsleistungen direkt vergeben, liegen unter den erfolgreichsten Bahnländern Europas. Studien haben gezeigt, dass Direktvergaben mehrere Vorteile bringen:

  • Geringere Vergabekosten – ohne kostspielige Ausschreibungsrunden sparen öffentliche Auftraggeber und Betreiber viel Zeit und Geld.
  • Planungs‑ und Investitionssicherheit – langlaufende Verträge erleichtern die Modernisierung von Fahrzeugen und Infrastruktur.
  • Nahtlose Fahrplanabstimmung – Leistungen „aus einer Hand“ ermöglichen einen fein abgestimmten Takt zwischen Nah‑ und Fernverkehr.