Fakt ist: Direktvergabe sichert ein breites Zugangebot für Österreich.

Damit alle Bewohner:innen in Österreich auch dort, wo sich eigene Züge nicht rechnen würden, ans Bahnnetz angebunden sind, bestellen Bund und Länder Strecken direkt bei den Eisenbahnunternehmen. Diese Direktvergabe ist die Grundlage eines umfassenden Bahnsystems für Österreich zu leistbaren Preisen für die Kund:innen.

In Österreich haben wir uns ein Ziel gesetzt: Möglichst viele Menschen in Österreich sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B kommen. Und das in möglichst kurzen Abständen.

Gleichzeitig hat die Regierung den ÖBB den Auftrag erteilt, nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu handeln. Das führt manchmal zu einem Widerspruch: Denn während die Bahn ihre Kosten auf der einen Strecke mit vielen Fahrgästen durch Ticketverkäufe „eigenwirtschaftlich“ verdienen kann, lassen sich andere Strecken einfach nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien führen.

Fakt ist ... Die Erlöse aus Ticketverkäufen decken nur rund ein Viertel der Kosten im Nah- und Regionalverkehr ab. Für diese Strecken springt die öffentliche Hand ein – entweder das für den Bahnverkehr zuständige Bundesministerium oder einzelne Bundesländer. Zusätzlich gibt es aber auch Strecken, die nicht gefördert werden, weil diese eigenwirtschaftlich geführt werden können: z.B. Fernzüge auf der Weststrecke zwischen Salzburg und Wien oder auf dem Brennerkorridor oder im Nachtzugverkehr im Ausland.

Gemeinwirtschaftliche Bestellungen: Bund und Länder bestellen Zugverbindungen

Damit der öffentliche Verkehr überall aufrecht und leistbar bleibt, gibt es das System der sogenannten „gemeinwirtschaftlichen Zugbestellungen“:
Das heißt: Die Republik Österreich bestellt gemeinsam mit den einzelnen Bundesländern bei Bahnunternehmen die nötigen Zugverbindungen und Leistungen, damit diese weiterhin in der gewünschten Frequenz befahren werden. Rund zwei Drittel des gesamten Verkehrsangebots auf der Schiene werden dabei von der Republik Österreich bei den jeweiligen Bahnunternehmen bestellt. Die einzelnen Bundesländer ergänzen diese Grundbestellung mit Zusatzverträgen, die ein breites Zugangebot garantieren.

Zusammengefasst:

  • Nicht alle Bahnstrecken in Österreich sind rein durch Fahrkartenerlöse wirtschaftlich zu betreiben.
  • Deshalb bestellen Bund und Länder bei österreichischen Bahnunternehmen gemeinwirtschaftliche Leistungen, um die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichem Verkehr sicherzustellen.
  • Diese Verträge werden in der Regel auf eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen.
  • Bestimmte Strecken – z. B. der Fernverkehr zwischen Salzburg und Wien – können eigenwirtschaftlich geführt werden. Auf dieser Strecke bekommt niemand finanzielle Unterstützung – weder die ÖBB, noch private Mitbewerber.

Direktvergabe heißt: Freie Entscheidung des Staates für die bestmögliche Lösung

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen geben Bund, Ländern, Städten und Gemeinden Wahlfreiheit – sie können entscheiden, ob sie Verkehrsleistungen ausschreiben oder direkt vergeben.

Derzeit schließt der Staat Verträge mit den ÖBB sowie einer Reihe von Privatbahnen ab: darunter die Wiener Lokalbahn, die NÖVOG (die landeseigene niederösterreichische Bahngesellschaft), Stern und Hafferl, und viele andere.

Innerhalb der EU ist der Verkehr in der sogenannten Public-Service-Obligation-Verordnung (PSO-Verordnung) geregelt und diese Verordnung sieht die Möglichkeit der Direktvergabe ausdrücklich vor. Seit dem 1. Jänner 2024 gelten neue Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die Direktvergaben weiterhin unter bestimmten Bedingungen erlauben. Direktvergaben sind zulässig, wenn:

  • strukturelle oder geografische Besonderheiten des Marktes vorliegen (z. B. gebirgige Regionen, geringe Fahrgastzahlen),
  • die Verträge klare Qualitäts- und Effizienzkriterien erfüllen,
  • und eine transparente Begründung der Vergabeform vorliegt.

Europaweit gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, wie öffentlicher Verkehr finanziert und organisiert wird. Staaten, die im öffentlichen Verkehr führend sind, vergeben die Leistungen direkt durch die öffentliche Hand. Die Schweiz, Österreich und Frankreich  zählen zu den Spitzenreitern bezüglich der zurückgelegten Bahnkilometer pro Einwohner:in in Europa. Im Gegensatz dazu steht Großbritannien, das sein Bahnsystem bereits in den 1980er-Jahren privatisiert hat, und diesen Privatisierungsprozess aufgrund hoher Kosten und defizitärer Qualität des nationalen Bahnsystems nun wieder Schritt für Schritt rückgängig macht.

Fakt ist ... Länder, die ihre Schienenverkehrsleistungen direkt vergeben, liegen unter den erfolgreichsten Bahnländern Europas. Studien haben gezeigt, dass Direktvergaben mehrere Vorteile bringen:

  • Geringere Vergabekosten – ohne kostspielige Ausschreibungsrunden sparen öffentliche Auftraggeber und Betreiber viel Zeit und Geld.
  • Planungs‑ und Investitionssicherheit – langlaufende Verträge erleichtern die Modernisierung von Fahrzeugen und Infrastruktur.
  • Nahtlose Fahrplanabstimmung – Leistungen „aus einer Hand“ ermöglichen einen fein abgestimmten Takt zwischen Nah‑ und Fernverkehr.

Zusätzlich ist zu erkennen, dass sich die Direktvergabe von Bahnleistungen auch direkt auf die Pünktlichkeit auswirkt. So führt auch hier in Europa die Schweiz vor Österreich - Länder, die über eine Direktvergabe verfügen. Das liegt laut Expert:innen daran, dass Leistungen aus einer Hand eine bessere Abstimmung zwischen Nah- und Fernverkehr sicherstellen.

Zusammengefasst:

  • Länder mit Direktvergaben führen die Ranglisten in Europa an – bei zurückgelegten Bahnkilometern, Kund:innenzufriedenheit und Pünktlichkeit.
  • Studien belegen, dass Direktvergaben die Kosten für Vergabeprozesse deutlich senken und so dazu beitragen, Bahnfahren für Kund:innen leistbar zu halten.