Die Europäische Kommission hat 2019 mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen für die „Quieter Routes“, also leisere Strecken, geschaffen: Ab Ende 2024 werden laute Güterwagen auf diesen Routen verboten. Das ist ein Meilenstein zur Eindämmung von Schallemissionen durch die Bahn. Hintergrundinformationen zur Durchführungsverordnung (PDF) können Sie hier nachlesen.
Die EU-Mitgliedsstaaten bestimmen anhand vorgegebener Kriterien, vor allem anhand der Zahl der Güterzüge in den Nachtstunden, diese Routen und melden sie an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA). Für Österreich bedeutet das: Das zuständige Bundesministerium hat in Zusammenarbeit mit den Eisenbahninfrastruktur-Unternehmen, allen voran der ÖBB-Infrastruktur AG, die leiseren Strecken für Österreich identifiziert und an die ERA übermittelt. Wesentliche Teile der internationalen Korridore und wichtigen Bahnstrecken, die durch Österreich führen, werden als „Quieter Routes“ eingestuft – siehe Karte. Wir gehen davon aus, dass das Verbot nicht-lärmarmer Güterwagen auf diesen Strecken und auch auf dem restlichen Eisenbahnnetz zu einer starken Reduktion von lauten Güterwagen führen wird. Damit werden Schallemissionen signifikant reduziert.
Güterzüge, die mit „Flüsterbremsen“ ausgestattet sind, sind etwa 10 Dezibel leiser, was einer gefühlten Halbierung der Lautstärke entspricht. Die meisten Personenzüge fahren bereits mit Scheibenbremsen und sind daher deutlich leiser als Güterzüge.
Eine weitere Maßnahme im Güterverkehr: Mit dem Lärmbonus hat Österreich von 2017 bis 2021 im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten die möglichst rasche Marktdurchdringung von lärmarmen Güterwagen gefördert. Leise Waggons haben hier weniger Infrastruktur-Benützungsentgelt („Wegeentgelt“) als altes, lautes Gerät bezahlt.