Dieser erstmalige rechtliche Rahmen soll das Vertrauen in die politischen und administrativen Entscheidungsprozesse stärken. Die dadurch gewonnene Transparenz soll dazu beitragen, die Qualität gesetzlicher und administrativer Prozesse zu erhöhen. Damit liegt das österreichische Gesetz im internationalen Trend und beschreitet im Vergleich einen Mittelweg, da es neben der mittlerweile üblichen Registrierungspflicht auch Verhaltensstandards und Sanktionen vorsieht.
Insgesamt soll die professionelle Interessenvertretung durch diese Regulierung also wieder aus dem Zwielicht herausgeholt werden, in das sie durch Korruption misslicher Weise gerückt wurde. Denn Interessenvertretung und Interessenaustausch bilden wesentliche Elemente funktionierender Demokratien und haben mit Korruption nichts zu tun.
Integrität, Transparenz sowie die Einhaltung und Achtung der demokratischen Grundordnung bilden die Voraussetzung für die tägliche Arbeitsweise von professionellen Interessenvertreter:innen – egal ob sie nun bei einer NGO wie z.B. Greenpeace oder in einem Unternehmen beschäftigt sind.
Ziel: Größtmögliche Transparenz
Das LobbyG 2012 hat zum Ziel, größtmögliche Transparenz im Bereich des Lobbying und der Interessenvertretung herzustellen. Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zu Grunde zu legen. Darauf muss im Rahmen des Internet-Auftritts hingewiesen werden und auf Verlangen „jeder interessierten Person“ der Verhaltenskodex bekannt gegeben oder ausgefolgt werden.
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben wurde auch für den ÖBB-Konzern ein spezieller Lobbying-Verhaltenskodex erstellt, der zum Download angeboten wird: Lobbying-Verhaltenskodex (PDF)