Informationen für Bürger, Länder und Gemeinden

Gemeinden, die sich über mögliche Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Schienenverkehrs informieren wollen, finden auf den Seiten Lärminfo des BMK, Bundesministerium für Klimaschutz und Umwelt, Unterstützung.

Wer auf welchen Schutz Anspruch hat, hängt von vielen Faktoren ab und muss jeweils im Einzelfall überprüft werden.

Für rund 230.000 Personen haben wir bisher mit unseren Maßnahmen zur Eindämmung der Schallemissionen wesentliche Verbesserungen erzielt. Weitere Maßnahmen befinden sich in Planung. Im Bereich der Bahn-Infrastruktur investierten wir in den letzten 25 Jahren knapp eine halbe Milliarde Euro allein in den Schallschutz an Bestandsstrecken. Damit wurden etwa 550 km Schallschutzwände errichtet und rund 25.000 Schallschutzfenster und -türen gefördert.

Wer trägt die Kosten für Schallschutz?

  • Schallschutz bei Neubauvorhaben wird zu 100 % durch die ÖBB-Infrastruktur AG bzw. das BMK finanziert.
  • Schallschutz entlang von bestehenden Bahnstrecken wird zu 50 % durch die ÖBB-Infrastruktur AG und zu 50 % vom Bundesland und der Standortgemeinde finanziert.

Was wird angeboten?

Entlang bestehender Bahnstrecken werden fallweise Schallschutzwände und Fenster mit zusätzlichem Schallschutz angeboten. Voraussetzungen dafür sind eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und eine Einigung mit der Gemeinde über die Finanzierung.

Förderprogramme für passive beziehungsweise anrainerseitige Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster/-türen und Schalldämmlüfter) unterliegen einer zeitlichen Begrenzung. Anspruchsberechtigt sind Wohnobjekte, bzw. Fassadenteile mit Grenzwertüberschreitungen (auch trotz Lärmschutzwand). Gefördert werden nur Räume welche zumindest überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen. Bei Förderungen an bestehenden Bahnstrecken müssen die Wohnobjekte eine gültige Baubewilligung vor dem Stichtag 1.1.1993 aufweisen. Wenn solche Förderprogramme gestartet werden, werden alle betroffenen Eigentümer nachweislich verständigt.

Der Kostenbeitrag liegt je nach Fenstergröße und Fensteralter der auszutauschenden Fenster und abhängig des eingesetzten Fabrikats der neuen Fenster, bei meist 50 % bis 100 % der neuen Fenster oder im Bereich von meist € 500 bis € 1.500 pro Fenster.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Abteilung Infra 2: Infrastrukturplanung
Radetzkystraße 2
1030 Wien

E-Mail senden
BMK

Umweltbundesamt

Mobilität & Lärm
Spittelauer Lände 5
1090 Wien

E-Mail senden
Umweltbundesamt