Grafik zum Schalldruckbereich

Physikalische und gesetzliche Grundlagen

Schall wird als Emission von Zügen ausgestrahlt und als Immission bei Anrainern und der Umwelt wahrgenommen. Das menschliche Ohr nimmt Unterschiede im Schallpegel in der Regel ab 3 dB deutlich wahr.

Das Ohr verarbeitet einen Schalldruckbereich von mehr als 1:1.000.000.

 

Wie berechnet man den Schalldruck?

Der Schalldruckpegel steigt exponentiell und nicht linear. Zwei gleichlaute Schallquellen heben den Pegel nur um 3 dB an und verdoppeln ihn nicht. Eine Veränderung um 10 dB empfindet das menschliche Ohr als Verdoppelung beziehungsweise Halbierung der Lautstärke.

Schalldruckpegel kann man nicht einfach arithmetisch zusammenzählen und zwei gleiche Lärmquellen sind vom subjektiven Empfinden nicht doppelt so laut wie eine.

Wie funktioniert eigentlich die Pegeladdition?

  • 50 dB + 50 dB = 53 dB
    50 dB + 50 dB ist nicht 100 dB! 2 gleich laute Schallquellen bewirken einen um 3 dB höheren Gesamtschallpegel.
  • 50 dB + 55 dB = 56 dB
    2 sich um 5 dB unterscheidende Schallquellen erzeugen einen Gesamtschallpegel, der „nur um 1 dB“ höher ist als die lautere Quelle.
  • 50 dB + 60 dB = 60 dB
    Bei Pegelunterschieden von 10 dB und mehr ist der Gesamtschallpegel immer gleich der lauteren Quelle (keine Schallpegelzunahmen!).

Gesetzeslage in Österreich

Die österreichische Gesetzgebung zu Schienenverkehrslärm unterscheidet zwischen Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr).

Für die Beurteilung von Schallemissionen kommt ein sogenannter Beurteilungspegel zur Anwendung: Für diesen wird der energieäquivalente Dauerschallpegel herangezogen, der die durchschnittliche Lärmbelastung für einen definierten Zeitraum angibt und um einen Anpassungswert von 5 dB korrigiert wird.

Beim Neu- und Ausbau von Strecken sind Schallschutzmaßnahmen als Bestandteil des jeweiligen Projekts vorgesehen. Die gesetzlichen Grenzwerte liegen bei 60 bis 65 dB am Tag und 50 bis 55 dB in der Nacht.

Für bestehende Strecken treffen der Bund und die Bundesländer Übereinkommen, auf Basis derer Schallschutzmaßnahmen geplant und errichtet werden. Die gesetzlichen Grenzwerte liegen hier ebenfalls bei 65 dB am Tag und 55 dB in der Nacht.

Im Zuge von behördlichen Genehmigungsverfahren können im Einzelfall auch strengere Vorgaben gesetzt werden.

Bei Ergebnissen der EU-Umgebungslärmgesetzgebung werden sogenannte Lärm-Indizes verwendet:

  • Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex)
  • Lnight (Nachtlärmindex)
     

Europäische Gesetzeslage

Auf EU-Ebene enthält die Verordnung „Technische Spezifikation für die Interoperabilität, Teilsystem „Fahrzeuge-Lärm“ (TSI-NOI), die von der Europäischen Eisenbahnagentur festgelegten Normen und Grenzwerte zum Schutz vor Schallemissionen. Die TSI-NOI befasst sich vor allem mit der Geräuschsenkung bei Güterwagen und definiert sogenannte Quieter Routes: Das sind Bahnstrecken, auf denen ab Ende 2024 nur noch leise Wagen mit leisen Bremssohlen fahren dürfen.

Die europäische Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG thematisiert die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und umfasst auch den Schienenverkehrslärm.