Am Podium: die eh. Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer, die Expertin für Gewaltprävention und Gesundheitskommunikation Rotraud A. Perner, die Leiterin der ÖBB Digital and Brand Communication Ingrid Gogl sowie die Strafrechtsexpertin Pilar Koukol.
Den in Österreich berühmtesten Fall von Hate Speech brachte die Betroffene persönlich. Die meisten kennen die Geschichte: Sigrid Maurer hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Die Klage endete mit einem Freispruch vom Vorwurf der Kreditschädigung und einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen übler Nachrede. Das bedeutet Zahlungen wegen "erlittener Unbill" an den Kläger und Übernahme der Verfahrenskosten. Sigrid Maurer legte Berufung ein. Damit von Hate Speech Betroffene nicht ähnliche juristische Probleme bekommen wie sie, rät Maurer den Besucherinnen gleich zu Beginn der Netzwerkveranstaltung: umgehend Screenshots mit Datum, Absendezeit, Absender Account machen, Gedächtnisprotokolle anfertigen, das Gespräch mit Freund:innen suchen und eine kostenlose Beratung bei ZARA in Anspruch nehmen.
"Böse" Facebook-Einträge kennt auch die Social Media Expertin und Leiterin der Abteilung Corporate Digital Media der ÖBB Holding. "Wir haben rund 200 Social Media Beiträge pro Tag", so Ingrid Gogl, denn die "ÖBB ist eine Marke und als solche in digitalen Medien wie Facebook und Twitter aktiv." Von diesen rund 200 Beiträgen sind rund 10 Prozent "böse". Persönlich würden ihr diese nicht nahe gehen, denn Ingrid Gogl weiß, dass "die ÖBB als Unternehmen auf Facebook ist und nicht sie als private Person." Anders ist es, wenn sich die Beiträge gegen Mitarbeiter:innen wenden. "Hier gilt es, sich schützend vor die Mitarbeiter:innen zu stellen", verwies Gogl auf die Verantwortung des Konzerns gegenüber der Belegschaft. Andererseits gäbe es auch Mitarbeiter:innen, die sich im Netz beleidigend äußern. "Dieses Verhalten bleibt nicht ohne Konsequenzen und reicht von Aussprachen über Schulungen bis hin zu härteren Sanktionen im Falle einer Wiederholung", so Ingrid Gogl
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Rechtliche Lage
Rechtsanwältin Pilar Koukol befasst sich rechtlich mit dem Begriff und den Grenzen von Hate Speech und stellte fest, dass es in Österreich noch keine allgemein gültige Definition gibt, was die Sache natürlich schwierig macht. Koukol: "Den Versuch einer Definition, was Hate Speech sein könnte, hat beispielsweise das 'No Hate Speech' Komitee gestartet." Es gehe also um alle Äußerungen, die zu Hass anstiften oder für bestimmte Gruppen beleidigend sind. Nachrichten an einzelne Personen, die öffentlich zugänglich sind, Ehrenbeleidigung, Verhetzung und Drohungen.
Reichen Klarnamen gegen Hate Speech? Um Hate Speech einzudämmen, gibt es von der Politik unterschiedliche Vorschläge. Einer davon ist das in Österreich diskutierte "digitale Vermummungsverbot". Damit soll es zwar weiter möglich sein, sich anonym im Internet zu äußern, bei Straftaten sollen aber die Behörden auf die richtigen Namen und Daten der Verdächtigen zugreifen können. Die Erfahrungen mit dem sogenannten "digitalen Vermummungsverbot" hätten zumindest in Südkorea, das seit 2007 eine Identifikation für Poster:innen vorsieht, wenig gebracht. Sigrid Maurer: "Die Hasspostings wurden kaum weniger. Dafür wurden die persönlichen Daten von 35 Mio Südkoreaner:innen gehackt und auf dem Schwarzmarkt verkauft."
Denn 90 % des Hasses im Netz kommt über Klarnamen - also mit dem realen Namen. Das Problem ist also nicht die Anonymität. Plattformen sind auch jetzt schon verpflichtet, bei schwerwiegenden Ermittlungen IP-Adressen an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Was den Betroffenen wirklich helfen könnte, da sind sich die Expertinnen am Podium einig, wären eigens zuständige Staatsanwält:innen für Hasskriminalität im Internet sowie konkrete Bestimmungen im Verwaltungsstrafrecht oder im Strafrecht, die es von Hass im Netz Betroffenen ermöglichen, sich rechtlich ohne großes finanzielles und persönliches Risiko zu wehren.
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Tippps und Unterstützung
Eine Befragung von forsa 2018 macht deutlich, dass 78% der in Social Media aktiven Personen - insbesondere jüngere - Hate Speech kennen.
"Die Aggressoren", so Rotraud Perner, "handeln gesundheitsschädigend und erfahren mit Beleidigungen und durch seelische Verletzungen eine Erhöhung über die Unterlegenen." Der Verlust des Mitgefühls nehme leider zu. Gegen Gewalt helfe nur Öffentlichkeit!
Was Betroffene tun können, fasste die Expertin für Gesundheit und Gewaltprävention in drei Schritten zusammen:
1. Ein Schritt zurück in die Metaposition - nur nicht in Opposition gehen!
2. Ausatmen "lernen", sich nicht auf die selbe (unethische) Ebene begeben, wenn auch das Stammhirn kampfbereit wäre
3. Reinigung durch Dokumentation, Veröffentlichung, eine gemeinsame Strategie entwickeln und Hilfe einfordern!Bei Veröffentlichung von Posts rät die Rechtsanwältin Koukol, die Absender unbedingt zu schwärzen. Und wie sieht es am Arbeitsplatz aus? Bei Mobbing im Arbeitsumfeld gibt es die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bzw. der Arbeitgeberin. Koukol: "Hier muss die Führungskraft die Betroffene bzw. den Betroffenen schützen."
Betroffene MitarbeiterInnen der ÖBB können sich an ihre Führungskräfte wenden. Sie können sich aber auch an die regionalen Gleichstellungsbeauftragten wenden, die sie vertraulich beraten und ihnen weiterhelfen. Zudem können Betroffene eine kostenlose Beratung bei ZARA (Beratungsstelle für Zivilcourage & Anti-Rassismus Arbeit) in Anspruch zu nehmen.