Hinweis: Ohne die Thematisierung der Zeit zwischen 1938 und 1945, in der die Bahn ein zentrales Herrschaftsmittel des Nationalsozialismus war, bleibt die Bahngeschichte bruchstückhaft und unzureichend. In der Publikation Verdrängte Jahre gehen wir im Detail auf alle Geschehnisse des II. Weltkrieges in Verbindung mit den ÖBB ein.
Nicht alle Bediensteten der Deutschen Reichsbahn waren regimetreu; viele Eisenbahner:innen waren am österreichischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus beteiligt. 154 Bedienstete wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet, 1.438 bekamen Zuchthausstrafen oder wurden in Konzentrationslager eingeliefert, wobei 135 während der Haft starben. Neben der Geheimen Staatspolizei (GESTAPO) versuchte auch die bahneigene „Bahnschutzpolizei“ die Bahnanlagen zu überwachen und Saboteure und Widerständige auszuforschen.
Sowjetischer Zwangsarbeiter (SU) bei Dachreparaturarbeiten im Reichsbahnausbesserungswerk Floridsdorf, im Hintergrund die Floridsdorfer Hochbahn
Lokführer Karl ReinthalerDie Sabotageakte der Widerständigen.
Haftgründe waren Sabotageakte gegen den Bahnverkehr, die sowohl von größeren Widerstandsgruppen mit kommunistischer oder sozialistischer Weltanschauung als auch von unorganisierten Einzelpersonen durchgeführt wurden. Sprengstoffanschläge auf Wagen und Gleisanlagen waren meistens Gruppen zuzuordnen, während Einzelpersonen zum Beispiel Dichtungsringe entfernten, Bremskupplungsschläuche durchtrennten oder Sand in die Gleitachslager der Achsen einstreuten, was technische Störungen hervorrief. Ein anderer Akt des Widerstands bestand darin, Wagenbezettelungen zu entfernen oder auszutauschen, um die Waggons zu anderen Zielbahnhöfen zu schicken. Das wurde oft erst spät bemerkt – und die Rückführungen der Waggons an die richtigen Ziele war meist sehr zeitaufwendig.
Mit diesen Akten des Widerstands setzten die entsprechenden Eisenbahner:innen ihr Leben aufs Spiel: Schon das Abhören von sogenannten „ausländischen Feindsendern“ im Radio konnte nach Denunziationen zu Verhaftung und Anklage, im schlimmsten Fall sogar zur Todesstrafe führen.
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