1933 – Der autoritäre Ständestaat

Eine dunkle Stunde für die ÖBB.

Am 1. März 1933 gingen die Eisenbahner:innen, deren wirtschaftliche Lage trotz des touristischen Aufschwungs noch immer angespannt war, auf die Barrikaden: Sie wollten die ratenmäßige Auszahlung ihrer Gehälter nicht dulden und veranstalteten einen Warnstreik. Es war kein richtiger Streik, sondern eher einer mit Symbolcharakter – schließlich zogen sie ihn in nur zwei Stunden, von 9 bis 11 Uhr, durch. Die regierenden Christlichsozialen unter Kanzler Engelbert Dollfuß verhängten dennoch unverhältnismäßig strenge Strafen gegen die Streikenden – und das wiederum brachte die Sozialdemokraten zur Weißglut. In einer Nationalratssitzung, die drei Tage später stattfand, stritten sich die Parteien derartig, dass – kaum zu glauben – alle Parlamentspräsidenten ihren Rücktritt erklärten. Die Regierung wertete diese Eskalation als „Selbstausschaltung“ der Volksvertretung – und führte den autoritären Ständestaat ein, ein diktatorisches Einparteiensystem, auch bezeichnet als Austrofaschismus.

Panzerzüge am Bahnhof Floridsdorf Panzerzüge am Bahnhof Floridsdorf, Februar 1934
© DÖW Foto 5877/3

Einsätze im Bürgerkrieg.

Dass diese Entwicklungen für die eher „links“ orientierten Eisenbahner:innen nichts Gutes bedeuteten, war anzunehmen. Um sie gefügig zu machen, wurden sie auch noch zu einer Zwangsmitgliedschaft bei der „Vaterländischen Front“ verpflichtet, die die Bereitschaft voraussetzte, für das Vaterland zu töten und zu sterben. So mussten sie im Bürgerkrieg im Februar 1934 mitwirken – und von Eisenbahn-Panzerzügen aus Gemeindewohnungen sogenannter „Aufständischer“ in den Arbeiterbezirken Simmering und Floridsdorf beschießen. Dabei verloren nicht nur Aufständische, sondern auch Eisenbahner das Leben.

ÖBB-Bedienstete vor dem Nichts.

Der autoritäre Ständestaat setzte die Sozialistische Partei und alle ihre Unterorganisationen außer Kraft. Auch für die Bediensteten der ÖBB ging es düster weiter: Wer am Aufstand beteiligt war, wurde sofort entlassen und inhaftiert und verlor das Pensionsrecht sowie Wohnrecht in den bundesbahneigenen Wohnhäusern. Die betroffenen Bediensteten standen buchstäblich vor dem Nichts.

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