Der EU-Beitritt hatte Folgen für die Organisationsstruktur der ÖBB: Das Unternehmen wurde, so verlangte es das Gesetz, in zwei Teile gespalten. Da gab es einerseits den vom Staat finanzierten Bereich „Infrastruktur“, der sich um den Betrieb, die Wartung und das Trassenmanagement kümmerte, und andererseits den nicht staatlich finanzierten Bereich „Absatz“, u. a. zuständig für Güter- und Personenverkehr – dieser musste eigenständig bilanzieren. Und dann gab es noch die ÖBB-Holding als oberste strategische Instanz.
Öffnung des Schienenverkehrs für andere Unternehmen.
Was neu war: Auch andere, private Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) hatten das Recht, die ÖBB-Infrastruktur zu nutzen, wenn sie die dazu nötigen technischen, personellen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllten – die EU-Gesetzgebung sah einen solchen diskriminierungsfreien Zugang vor.
Außerdem neu war das sogenannte Trassenentgelt, auch Schienenmaut genannt. Wer auch immer die ÖBB-Strecken nutzte – ob Privatunternehmen oder ÖBB-Teilgesellschaften selbst –, musste diese Gebühr entrichten, deren Höhe je nach Streckenausstattung, Auslastung und Zugart variierte. Dabei kam es immer wieder zu Streitfragen, um die sich eine eigens errichtete Schlichtungsstelle kümmerte.
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