„Unternehmerische Verantwortung bei der Integration von Geflüchteten in den österreichischen Arbeitsmarkt“ – Hintergrundbericht

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte hat einen Hintergrundbericht publiziert, an dem die ÖBB mitgewirkt haben. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse und Maßnahmen zur Integration vorgestellt.

Was sind die zentralen Ergebnisse des Hintergrundberichts?

„Geflüchtete stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um die Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt geht – genau wie Unternehmen. Letztere können eine wichtige Funktion bei der Arbeitsmarktintegration einnehmen. Der Hintergrundbericht zeigt, dass hier Chancen und Potenziale für beide Seiten liegen.

Aus dem Hintergrundbericht geht hervor, dass sich Unternehmen eine Vereinfachung der rechtlichen Regelungen und der bürokratischen Hürden für die Einstellung von Geflüchteten wünschen sowie eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Geflüchtete.

Viele Unternehmen sehen positive Auswirkungen einer guten Vorbereitung der ArbeitnehmerInnen auf den Arbeitsprozess in Österreich und in der Begleitung durch Schnittstellenakteure, wie z.B. NGOs oder betriebliche oder außerbetriebliche SozialarbeiterInnen. Der Bericht präsentiert außerdem bestehende Initiativen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration sowie innovative unternehmerische Ansätze.“

Welche Maßnahmen ergreifen Unternehmen in Österreich, um Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt (und Gesellschaft) zu integrieren?

„Der Bericht enthält drei Good-Practice Beispiele österreichischer Unternehmen, darunter die ÖBB. Sie zeigen wie Integration von Geflüchteten am österreichischen Arbeitsmarkt sehr konstruktiv und nachhaltig gelingen und darüber hinaus Vorteile für das Unternehmen bringen kann. Beispiele für Maßnahmen sind die Vorbereitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf die Lehre, aber auch die gezielte Schulung von Ausbildungspersonal oder die Zurverfügungstellung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Fluchthintergrund.“

Die Fragen wurden von Dr.in E.MA Margit Ammer (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) beantwortet, eine der Autorinnen des Berichts.