Bis 2025 sollen 90% der Fahrgäste barrierefreie Stationen zur Verfügung stehen. Neuanschaffungen von Bus- und Wagenflotten sind alle barrierefrei. Seit 1.1.2016 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in vollem Umfang anzuwenden. Nach zehnjähriger Übergangsfrist müssen bestehende Bauwerke und Verkehrsmittel barrierefrei ausgestaltet sein. Betroffen sind unsere Bahnhöfe, Haltestellen und der schienenbezogene Fuhrpark, denn für Autobusse gilt die Barrierefreiheit bereits seit 1.1.2009. Einzige Einschränkung bei der Umsetzung der Barrierefreiheit ist die Zumutbarkeit - sowohl baulich (etwa bei historischen Gebäuden) als auch wirtschaftlich (wenn der Aufwand in keiner Relation zum Nutzen steht). Kein Wunder also, dass sich zur Informationsveranstaltung in der ÖBB-Unternehmenszentrale VertreterInnen großer Behindertenorganisationen und aus der Politik einfanden, um sich einen Überblick zum Stand der Barrierefreiheit zu verschaffen. Die Konzernstrategie ist klar: Bis 2025 sollen 270 Stationen barrierefrei ausgeführt sein, darunter auch Stationen mit Nähe zu points of special interest - wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen oder Sanatorien. Ziel ist, 2025 für 90% unserer Reisenden barrierefreie, komfortable Bahnhöfe anzubieten.