Die elektronische Signatur

Das Bundesvergabegesetz sieht die Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung ausdrücklich vor und eröffnet somit alle Chancen, die sich daraus ergebenden Vorteile zu nutzen. Allerdings müssen elektronische Vergabeverfahren den Grundsätzen der
  • Echtheit
  • Unverfälschtheit
  • Vertraulichkeit und
  • Vollständigkeit

genügen.

Die Internetplattformen @-AVA-Online® und „M2C®“ (meet 2 compete) wurden nach diesen Grundsätzen konzipiert. Zur vollen Prozess fähigkeit insb. für die Einreichung ihrer qualifziert signierten elektronischen Angebote benötigen Sie jedoch die entsprechende "Signatur-Infrastruktur" bestehend aus

  • der Signaturkarte ("z.B.: e-Card")
  • dem Kartenlesegerät
  • der Signatur-Software "@-AVA-ASSI®"

Wenn Sie noch nicht über eine "Signatur-Infrastruktur" verfügen, finden Sie hier die "Bezugsquellen" der elektronischen Signatur.